Wir Lehrkräfte bemerken ein verstärktes Eindringen politischer Konflikte in die Schule, auf die wir angemessen im Sinne unseres Bildungsauftrags reagieren müssen. Hierbei kommt es zunehmend zu Versuchen, Lehrkräfte mit einem bewusst antidemokratisch verstandenen Neutralitätsbegriff einzuschüchtern.

Dementsprechend bekennen wir uns als Lehrkräfte Dithmarschens zu den Grundlagen, die Lehrkräfte im Siegburger Konsens dargelegt haben. Dieser steht in der Tradition des Beutelsbacher Konsenses, der die Prinzipien des Überwältigungsverbots, der Kontroversität sowie der Schülerinnen- und Schülerorientierung beinhaltet.

Unsere schulische Tätigkeit basiert auf dem Grundgesetz und auf dem Bildungsauftrag des Schulgesetzes Schleswig-Holsteins. Daraus ergibt sich für uns folgende Definition der Neutralität von Schule: Die Schule ist neutral in der Demokratie, ergreift aber Partei für die Demokratie, die auf Menschenrechten, Rechtsstaat und Vielfalt (Pluralität) beruht.

Daraus ergeben sich diese Grundlagen unseres Handelns:

Demokratisch

Um unsere Schüler und Schülerinnen „zum politischen und sozialen Handeln und zur Beteiligung an der Gestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (§ 4,3 SchulG) zu befähigen, ist ein offener politischer Diskurs notwendig. Schule ist ein Ort gelebter demokratischer Kultur. Ausgewogenheit bedeutet nicht, antidemokratische Positionen hinzunehmen, sondern sie kritisch zu hinterfragen und ihre Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung deutlich zu benennen.

Werteorientiert

„Die Schule soll die Offenheit junger Menschen gegenüber menschlicher, kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern.“ (§ 4,5 SchulG) Lehrkräfte dürfen daher nicht neutral sein, wenn politische Konflikte oder religiöse, politische oder gesellschaftliche Positionen zu rassistischer, religiöser, sexistischer oder anderer Form von Diskriminierung führen.

Faktenbasiert

Die Schule soll junge Menschen zur „freien Selbstbestimmung“ (§ 4,3 SchulG) erziehen, dies kann nur erfolgen, wenn sie diese mit wissenschaftlichem Diskurs vertraut macht. Falschbehauptungen und Leugnung von wissenschaftlichen Fakten jedweder Fachrichtung sind damit unvereinbar und dienen der Zerstörung selbstbestimmten Denkens.

Mit dieser Erklärung weisen wir daher entschieden jeden Versuch zurück, Lehrkräfte mit einem falschen Neutralitätsbegriff einzuschüchtern, und erklären unsere Solidarität mit jeder Lehrkraft, die sich Angriffen ausgesetzt sieht, weil sie ihren Beruf gemäß unserem Bildungsauftrag ausübt. Lehrkräfte, die demokratische, werteorientierte und faktenbasierte Prinzipien vertreten, werden vom Kollegium und der Schulgemeinschaft getragen. Angriffe auf einzelne Personen sind Angriffe auf unsere gemeinsamen Werte, sie werden als solche von uns gemeinsam beantwortet.